Gerichts-Urteil zu Sportwetten Lotto-Verbot für Hartz-IV-Empfänger


Service bei www.gw-chat.de Quelle: 10.03.2011 Bild.de

Hartz-IV-Empfänger dürfen in Nordrhein-Westfalen ab sofort nicht mehr an öffentlichen Glückspielen teilnehmen.

Grund: Das Landgericht Köln hat in einer einstweiligen Verfügung der Westdeutschen Lotterie GmbH in Münster (West-Lotto) untersagt, Hartz-IV-Empfängern „die Teilnahme an öffentlichen Glücksspielen (...) zu ermöglichen“. Dazu zählt auch das Lotto-Spiel.
Konkret wird West-Lotto auferlegt, keine Spiel- und Wettscheine oder Rubbellose mehr an Hartz-IV-Empfänger zu verkaufen.

In der Urteils-Begründung heißt es, dass die Lotto-Läden keine Geschäfte mit Personen mehr tätigen dürfen, von denen bekannt ist, „dass sie Spieleinsätze riskieren, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen stehen, insbesondere Hartz-IV-Empfänger“.

West-Lotto droht nach Informationen der Zeitung „Die Welt“ etwa ein Ordnungsgeld von 250 000 Euro, sollte eine Annahmestelle einen Sportwetten-Schein von einem Hartz-IV-Empfänger annehmen.

In der Münsteraner Lotto-Zentrale ist die Empörung groß:

„Wir werden diese Entscheidung des Gerichts selbstverständlich akzeptieren, streben aber eine schnelle Klärung in einem Hauptverfahren an“, sagt Lotto-Sprecher Axel Weber.

Wie das vom Gericht verhängte Spielverbot für Langzeitarbeitslose bis dahin in der Praxis überhaupt überprüft werden soll, ist unklar.

„Ich kann doch niemandem ansehen, ob er Hartz-IV-Empfänger ist“, sagt Weber. „Und wir können ja auch kaum zu unseren Kunden sagen, zeigen Sie uns mal bitte Ihren Hartz-IV-Bescheid, dann dürfen Sie nicht spielen.“

Der erfolgreiche Kläger ist ein privater Sportwetten-Anbieter.

Hintergrund ist der seit 2008 geltende Glücksspielstaatsvertrag nach Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes, der Rahmenbedingungen für die Veranstaltung von Glücksspielen schafft.

Hauptziel ist, die Spielsucht zu bekämpfen.

Allerdings hat der EU-Gerichtshof 2010 entschieden, dass das darin verankerte Sportwettmonopol für staatliche Anbieter nicht gerechtfertigt ist.


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